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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17   

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https://dejure.org/2018,86958
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17 (https://dejure.org/2018,86958)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2018 - L 16 KR 532/17 (https://dejure.org/2018,86958)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. November 2018 - L 16 KR 532/17 (https://dejure.org/2018,86958)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17
    Die Gerichte sind bei dieser klaren Gesetzeslage an einer Rechtsfortbildung contra legem gehindert (BSG Urteil vom 24. April 2018, B 1 KR 10/17 R, Rn 21, juris).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17
    Es erfüllt aber nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße privatärztliche Liquidation und begründet folglich keinen rechtswirksamen Vergütungsanspruch (vgl BSG, Urteil vom 11. Juli 2017, - B 1 KR 1/17 R -).
  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17
    Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen erbringen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 1 KR 30/15 Rn 9 mwN).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17
    Eine Leistung ist nur dann unaufschiebbar, wenn eine Leistungserbringung im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten Aufschubs bis zu einer Entscheidung der Krankenkasse mehr besteht (Bundessozialgericht, BSG, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris - Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, § 13 Rdnr 26 ff).
  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 10/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Schlussrechnung mit ins Auge springendem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17
    Die Erweiterung der Regelversorgung der stationären Krankenhausbehandlung auf Methoden mit Potential ohne die im bisherigen System vorgesehen Garantien, die ausdrücklich lediglich für Leistungen entsprechend dem Qualitätsgebot gelten, würden zudem den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit für Versicherte verletzten (BSG Urteil vom 24. April 2018 B 1 KR 10/19 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 4 KR 438/13

    Stationäre Liposuktionsbehandlung; Potential einer erforderlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 532/17
    Nach dem Urteil des 4. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 22. März 2016 (L 4 KR 438/13) bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Kostenerstattung für die selbst beschaffte Liposuktionsbehandlung, wenn eine stationäre Durchführung notwendig sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2020 - L 16 KR 383/19
    Eines Anspruchs auf Teilhabe an der Richtlinie zur Erprobung der Liposuktion zur Behandlung des Lipödems (Erprobungsrichtlinie Liposuktion), die der GBA mit Beschluss vom 18. Januar 2018 beschlossen hat und die am 10. April 2018 in Kraft getreten ist, hat sich die Klägerin für die in diesem Verfahren streitigen Behandlungen aufgrund der in den Jahren 2017 und 2018 selbst beschafften Liposuktionen begeben (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 2018 - L 16 KR 532/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2019 - L 16 KR 511/18
    Da sich die Klägerin die in diesem Verfahren streitigen ambulanten Liposuktionen bereits von April bis Juni 2018 selbst beschafft hat, hat sie sich eines Anspruchs der Teilnahme an der Erprobung dafür ohnehin selbst begeben (vgl. Urteil des erkennenden Senates vom 29. November 2018 - L 16 KR 532/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 16 KR 514/18
    Eines Anspruchs auf Teilhabe an der Richtlinie zur Erprobung der Liposuktion zur Behandlung des Lipödems (Erprobungsrichtlinie Liposuktion), die der GBA mit Beschluss vom 18. Januar 2018 beschlossen hat und die am 10. April 2018 in Kraft getreten ist, hat sich die Klägerin für die in diesem Verfahren streitigen Behandlungen aufgrund der in den Jahren 2017 und 2018 selbst beschafften Liposuktionen begeben (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 2018 - L 16 KR 532/17).
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